Gerade eben hatte ich den Widerspruchsbescheid wegen meiner KdU im Kasten.
Da der Bewilligungsbescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt hatte, zwischenzeitlich abgeändert wurde, wurde offenbar der Änderungsbescheid Gegenstand des Widerspruchsverfahrens.
Einen Änderungsbescheid habe ich bis heute noch nicht erhalten.
Zwar wurden mir höhere Leistungen überwiesen, als im ursprünglichen Bescheid ausgewiesen, aber die KdU waren immer noch nicht in voller Höhe anerkannt.
Wegen des fehlenden Änderungsbescheides habe ich also gleich mal in der Leistungsabteilung angerufen. Eine Kopie des Bescheides wird mir umgehend zugeschickt.
Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich nach der angemessenen Höhe für die Heizkosten (1 Person) gefragt. Die Antwort: maximal 50,70 €/Monat.
Zurück zum Widerspruch - der wurde zurückgewiesen. Begründung war, dass die in der BK-Abrechnung ausgewiesene Vorauszahlung zu hoch sei. Mit dem Lesen hat man es bei der ARGE wohl nicht so. In der BK-Abrechnung steht klar und deutlich, dass in der Summe auch die Wasserkosten enthalten sind. Darauf hatte ich sogar in der Änderungsmitteilung extra hingewiesen. Man hat mir also einfach die Wasserkosten gestrichen.
Interessant ist auch, dass in dem Widerspruchsbescheid die anerkannten Heizkosten für 1 Person mit maximal 69,00 €/Monat angegeben werden.
Die haben da wohl nicht nur mit dem Lesen Probleme, sondern scheinen ganz allgemein mit ihrem Job überfordert. Anders kann ich mir die zwei unterschiedlichen Summen zu den anerkannten Heizkosten nicht erklären.
Nächste Woche werde ich dann wohl aufs Amtsgericht müssen, um mir einen Beratungsschein zu holen. Gegen den Bescheid werde ich auf jeden Fall Klage einreichen. Außerdem werde ich meine Vermietung bitten, mir einen Änderungsbescheid bezüglich der Miete zu schicken, in dem die Heizkosten einzeln aufgeführt werden. Zukünftig werde ich sofort nach Erhalt der BK-Abrechnung von meiner Vermietung eine seperate Aufführung der Heizkostenvorauszahlung fordern.
Nebenbei bemerkt, soweit das dem Widerspruchsbescheid zu entnehmen ist, scheint es bei den Mitarbeitern der hiesigen ARGE noch nicht angekommen zu sein, dass lt. BSG eine Pauschalierung der Heizkosten nicht statthaft ist.
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Es ist nichts Neues, dass die
Es ist nichts Neues, dass die Mitarbeiter der ARGE große Probleme mit dem lesen allgemein, insbesondere von Zahlen, zu tun haben. Du kannst denen die genaue Rechtslage und das Datum mitteilen- es wird garantiert falsch.
Auf zum Sozialgericht! Wenn Du möchtest, bin ich gern bei der Verhandlung dabei. Nun kommen wieder Kosten auf die Steuerzahler zu, nur weil Mitarbeiter der ARGE nicht gut lesen können!
Wissen das die Steuerzahler?
Fehlerhafte Bescheide
Ein großer Teil der ALG2-Bescheide ist fehlerhaft, und die ARGE Chemnitz rangiert dabei in den oberen Rängen. Bedauerlicherweise wehren sich viel zu wenig Betroffene dagegen, so dass es sich unterm Strich für die ARGE immer noch lohnt.
Meine Vermieterin wird mir in den nächsten Tagen die Neuberechnung der Miete zuschicken. Bis die Änderung dann durch ist, zahle ich erst mal nur die Miete in der bewilligten Höhe.
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