the same procedure as every year

geschrieben am 13 Juli 2010 - von Bechti - in

Alle Jahre wieder das gleiche Theater. Ich bekomme meine Betriebskostenabrechnung, stelle einen Antrag auf Übernahme bei der ARGE, und die wollen natürlich nicht zahlen.
Obwohl die Rechtslage diesbezüglich eindeutig ist, und mittlerweile auch diverse Urteile existieren, lehnt man bei der ARGE Chemnitz grundsätzlich die Übernahme zumindest teilweise erst mal ab. Bisher hat ein Widerspruch gereicht, und die Nachzahlung wurde daraufhin übernommen.

Diesmal hab ich einen Sachbearbeiter, der sich wohl mit Einsparungen profilieren möchte. Der hat mir gleich mal meine Kosten der Unterkunft gekürzt, wirft mir unwirtschaftliches Heizen vor, und will mir den Schnüffeldienst vorbeischicken.
Pech für Herrn S. bzw. die ARGE dass ich mir nicht alles gefallen lasse, und mich über meine Rechte informiere.
Das BSG hat mit Urteil vom 7. Mai 2009 (B 14 AS 14/08 R - Rn. 29) festgestellt:
"Akzeptiert die Behörde die Kosten der Unterkunft als angemessen, kann der Leistungsberechtigte davon ausgehen, dass die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang übernommen werden. Rückwirkend können bereits entstandene Verpflichtungen und bereits erfolgter Verbrauch (Verbrauchsabhängige Heiz- und andere Kosten wie Wasserkosten) nicht mehr gesenkt werden."
Auf die Kosten für Heizenergie, in meinem Fall Gas, habe ich keinen Einfluß, und bereits 2007 hat die ARGE einen höheren Verbrauch an Heizenergie als im aktuellen Abrechnungszeitraum, als angemessen akzeptiert.

Gegen die gekürzten KdU läuft der Widerspruch, und wegen des Vorwurfs des unwirtschaftlichen Heizens habe ich Herrn S. schon mal darauf hingewiesen, dass dies in Anbetracht bereits akzeptierter höherer Heizenergie, von mir so nicht hingenommen wird.
Ich habe mich mit einer Einzelfallprüfung in Form eines Fachgutachtens durch einen qualifizierten Gutachter einverstanden erklärt, und nach der entsprechenden Qualifikation des Schnüffeldienstes gefragt. Nun bin ich mal auf die Reaktion gespannt.
Auf jeden Fall kommt der Schnüffeldienst ohne Termin nicht in meine Wohnung. Da hole ich mir dann noch ein oder zwei Zeugen dazu. Man kann mich gern paranoid nennen, aber denen traue ich nicht über den Weg.

Meinem Vermieter, bzw. der Verwalterin, habe ich schon mitgeteilt, dass ich die erhöte BK-Vorauszahlung erst mal noch nicht leisten kann, und dass auch die BK-Nachzahlung noch etwas dauern kann. Von der Seite muss ich mir erst mal keinen Stress machen.
Vorsorglich suche ich schon mal einen Fachanwalt für Sozialrecht, nur für den Fall dass Herr S. meint er könne es darauf ankommen lassen.

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