Bei der ARGE Chemnitz weiß in der Leistungsabteilung offensichtlich die rechte Hand nicht was die Linke tut.
Mitte Januar ergab sich für mich kurzfristig eine befristete geringfügige Beschäftigung. Diese habe ich natürlich sofort an die ARGE gemeldet, und weil dort ja gern mal was weg kommt, hab ich das ganze als Einschreiben mit Rückschein gesendet.
Von Seiten der ARGE kam daraufhin...
NICHTS!
Am 11.Mai hatte ich einen Termin bei meiner SB, den ich gleich genutzt habe um meinen Folgeantrag gegen Bestätigung abzugeben.
Auf die geringfügige Tätigkeit angesprochen, habe ich meine Verwunderung darüber geäußert, dass von der ARGE dazu keine weiteren Auskünfte wegen des Einkommens verlangt wurden. Meine SB konnte sich dies auch nicht erklären, und gab mir zwei Einkommensbescheinigungen mit. Diese hab ich von meinem AG ausfüllen lassen, und am 25.5. hab ich sie zusammen mit meiner Betriebskostenabrechnung zur ARGE zurück geschickt - leider nur als einfachen Brief.
Es tat sich erst mal wieder nichts.
Am 20.6. bekam ich eine Aufforderung der ARGE, die Einkommensbescheinigung für Februar 2009 einzureichen. Also hab ich das ganze noch mal ausfüllen lassen, vorsorglich für Januar gleich noch mal mit, und am 22.6 hab ich das persönlich gegen Bestätigung bei der ARGE abgegeben.
Wieder tat sich eine Weile nichts, doch heute hatte ich wieder Post von der ARGE.
Einmal ein Anhörungsbogen wegen zu unrecht bezogener Leistungen, wegen des Guthabens (24,87 €) aus der Betriebskostenabrechnung. Die ARGE verschlammt die Post, und ich hab unnötige Rennerei und Kosten. Um einen Nachweis zu haben, muss ich wegen dem Ding jetzt wieder zur ARGE um mir die Abgabe quittiern zu lassen.
Desweiteren kamen die beiden Einkommensbescheinigungen zurück, weil mein AG den Firmenstempel vergessen hat. Allerdings handelt es sich nicht um die Exemplare die ich Ende Juli persönlich abgegeben habe, nö, es waren die nicht auffindbaren vom Mai.
Da die Einkommensbescheinigungen vom Mai doch bei der ARGE angekommen sind, muss ja auch die Betriebskostenabrechnung dort vorliegen, schließlich waren die alle im selben Brief.
Nebenbei bemerkt, auch wegen der Bearbeitung meines Folgeantrages musste ich (wie immer) mehrfach nachhaken. Der Bescheid kam dann zwei Tage vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraumes.
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