Nachgehakt

geschrieben am 27 August 2010 - von Bechti - in

Es sind nun mittlerweile 11 Wochen vergangen, seit ich bei der ARGE gegen meinen fehlerhaften Bewilligungsbescheid Widerspruch eingelegt habe. Der Antrag auf Übernahme der Betriebskostenabrechnung liegt sogar noch etwas länger zurück. Der daraufhin erfolgte Besuch des Schnüffeldienstes liegt nun auch schon 3 Wochen zurück. Bis heute habe ich von der ARGE noch nichts zu den beiden Vorgängen gehört, also habe ich heute Vormittag mal nachgehakt.

Eine Durchwahl zum SB gibt es ja schon lange nicht mehr, und das "Service"-Center stellt auch nicht durch. Ich musste also mit der Call-Center-Mitarbeiterin vorlieb nehmen, und mit dem, was sie im Computer findet.
Weder zum Antrag auf Übernahme der BK-Abrechnung, noch zum Widerspruch liegt eine Bearbeitung vor. Etwas anderes hatte ich, ehrlich gesagt, auch nicht erwartet.
Bezüglich der BK-Abrechnung habe ich höflich, aber bestimmt, um zügige Bearbeitung gebeten. Wegen des Widerspruches habe ich auf die bald ablaufende Frist zur Bearbeitung hingewiesen, und mitgeteilt, dass ich nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Nachfragen eine Untätigkeitsklage einreichen werde.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie lange ich noch auf die Bescheide warten muss.

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